Rechtsanwalt Dr. Meyer ist seit 1988 als Rechtsanwalt tätig und gründete im Jahre 2000 die Sozietät Dr. MEYER Fachanwälte, der Rechtsanwältin Lohner-Rothenbächer seither angehört. Im Jahre 2009 wurde Rechtsanwältin Krämer angestellt.

Die Kanzlei ist ausnahmslos im Arbeits- und Familienrecht tätig. Das Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt und nicht zuletzt deswegen für den Laien kaum oder besser nicht überschaubar. Insbesondere auch die nahezu unübersehbare Tariflandschaft und die einem ständigen Wechsel unterliegende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs erfordern es, sich ständig mit dieser hoch interessanten Materie zu beschäftigen. Kompetente Vertretung erfordert also einen hohen Grad an Spezialisierung, der nur auf eine Weise erreicht werden kann:

  • ausschliessliche und umfassende Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet,
  • ständige Fortbildung
  • und auch wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den anstehenden Fragen.
Dr. Meyer ist seit 23 Jahren "Arbeitsrechtler" und gemeinsam mit Rechtsanwältin Krämer ausschliesslich auf diesem Rechtsgebiet tätig. Im Familienrecht hat zuletzt der Gesetzgeber mit seiner Unterhaltsreform dafür gesorgt, dass keine Langeweile aufkommt und sich ständig neue Fragen stellen. Diesen widmet sich seit nunmehr fast 20 Jahren Rechtsanwältin Lohner-Rothenbächer.

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