Dr. jur. Michael Meyer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator (DAA)
Dr. Meyer, geb. 1959, ist seit 1988 Rechtsanwalt, seit 1994 Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2006 Mediator (DAA) und ist auf individuelles und kollektives Arbeitsrecht spezialisiert.
Er vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen und tritt vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt
auf. Er ist in Einigungsstellenverfahren und als Mediator
zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte tätig.
Mitgliedschaften in Vereinen und Arbeitsgemeinschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
im Deutschen Anwaltverein e.V. - Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
- Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.
- Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeits-
und Wirtschaftsrechts e.V. - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (VdAA e.V.)
Weitere Tätigkeiten und Veröffentlichungen
Im VdAA leitet Dr. Meyer den Fachausschuss V, Betriebs- verfassungsrecht / Mitbestimmung. Des Weiteren ist er Referent bei der Fortbildungs- und Service GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und beim VdAA.
Veröffentlichungen von Dr. Meyer zu arbeitsrechtlichen Themen finden Sie hier.
Das Fachgebiet in der Kanzlei

