Logo

Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht


Frau Lohner-Rothenbächer ist seit 1996 Rechtsanwältin. Seit 2000 führt sie die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht und seit 2001 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht.


Mitglied in folgenden Vereinigungen


Tätigkeitsschwerpunkte

Im Familienrecht ist Rechtsanwältin Lohner-Rothenbächer auf Scheidungs- und Unterhaltsrecht spezialisiert. In fast gleichem Umfang bearbeitet sie Kindschaftssachen bzw. Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Selbstverständlich vertritt sie ihr Klientel in allen Angelegenheiten gleichsam gerichtlich wie außergerichtlich.

Arbeitsrechtlich ist RAin Lohner-Rothenbächer ausnahmslos auf dem Gebiet des Individual-Arbeitsrechts tätig und vertritt vorwiegend Arbeitnehmer vor Gericht.


Die Fachgebiete in der Kanzlei