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Dr. Meyer, geb. 1959, ist seit 1988 Rechtsanwalt, seit 1994 Fachanwalt für Arbeitsrecht und auf kollektives und individuelles Arbeitsrecht spezialisiert. Er vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte sowie Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen und tritt vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie beim Bundesarbeistgericht in Erfurt auf.
Dr. Meyer ist Mitglied in folgenden Vereinen bzw. Arbeitsgemeinschaften: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.
Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeits- und Wirtschaftsrechts e.V. Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (VdAA e.V.)
Im VdAA leitet er den Fachausschuss V, Betriebsverfassungsrecht/Mitbestimmung.
Dr. Meyer hält Fachanwaltsfortbildungen für Arbeistrechtler/innen sowie Betriebsratsschulungen und hat mehrere arbeitsrechtliche Veröffentlichungen in der Fachpresse.
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