BAG: Wettbewerbstätigkeit
BAG: Wettbewerbstätigkeit während Freistellung nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages
BAG, Urteil vom 21.08.2012 – 3 AZR 698/10, BeckRS 2012, 75280
HGB § 61; BGB §§ 241, 615 Satz 2
Vereinbaren die Parteien im Aufhebungsvertrag die Freistellung für den Rest der Kündigungsfrist und sieht der Aufhebungsvertrag nicht ausdrücklich die Anrechenbarkeit anderweitigen Verdienstes vor, muss sich der Arbeitnehmer die Vergütung aus einer noch während der Kündigungsfrist aufgenommenen Wettbewerbstätigkeit nicht auf das fortzuzahlende Entgelt anrechnen lassen.